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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Gemeinde Haar

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 7
85540 Haar

Postanschrift

Postfach 1209
85540 Haar