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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Gemeinde Palling

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Mittwoch: ganztägig Terminvereinbarung möglich

Freitag: Terminvereinbarung möglich

Dienstag, Donnerstag: Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr möglich

Hausanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling

Postanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling