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Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

Sachgebiet V/1

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Würzburger Str. 26
97225 Zellingen

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