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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Gemeinde Hohenbrunn

Sachgebiet 2.2 - Bürgerbüro und Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:

Montag und Donnerstag:  ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Hausanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn

Postanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn