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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Landkreis; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten des Landkreises direkt selbst zu entscheiden.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 21 - Kommunalrecht und Staatliche Rechnungsprüfung

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