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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Bad Königshofen i.Grabfeld

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist Montag, Dienstag und Donnerstag durchgehend geöffnet

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