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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Poing

Sachgebiet 1.3 - Standesamt und Soziales

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstraße 3
85586 Poing

Postanschrift

Postfach 1164
85580 Poing