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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 17:30 UhrBürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mo. bis Fr. von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Sozialstelle
Donnerstagvormittag Termine nur nach Vereinbarung
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Postfach 1155
82018 Taufkirchen