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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Taufkirchen

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mo. bis Fr. von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Sozialstelle
Donnerstagvormittag Termine nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
82018 Taufkirchen