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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Miesbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 29
83711 Miesbach