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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Coburg

Standesamt - Sachgebiet Sterbefälle und Bestattungswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
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Do
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Fr
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