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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Hausen b.Würzburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg

Postanschrift

Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg