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Jugendhilfe; Beantragung eines Schiedsverfahrens

Einrichtungen und Träger der öffentlichen Jugendhilfe können bei Streit- und Konfliktfällen die gemeinsame Schiedsstelle gem. § 78g SGB VIII anrufen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen

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