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Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung der Abordnung

Die Regierungen können Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen Fachoberschulen und Berufliche Oberschulen) abordnen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 43 – Schulpersonal

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