Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis
Die Landkreise können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Ehemaligen Landräten/-innen kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten, mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 29 Abs. 4 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)
Ehrenbezeichnung
Verwandte Themen
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Stand: 12.02.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration
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Landratsamt Dillingen a.d.Donau
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