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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Gemeinde Weil

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mittwoch geschlossen

Hausanschrift

Landsberger Straße 15
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Postanschrift

Landsberger Str. 15
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