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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Abt. Geburten

Leistungsdetails

Die Geburt des Kindes muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Schriftliche Anzeige bei Geburt in einer Klinik

Bei Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird ist der Träger (meist die Verwaltung) der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung der Einrichtung die Daten der Eltern erheben und sich die erforderliche Urkunden und Nachweise vorlegen lassen. Auch kann bei der schriftlichen Anzeige die Bestimmung der Vornamen des Kindes vorgenommen werden. Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass die Eltern beim Standesamt vorsprechen müssen. Dies wird vor allem dann notwendig, wenn z.B. eine Erklärung über die Bestimmung des Familiennamens des Kindes erforderlich ist oder wenn bei einer unverheirateten Mutter der Vater das Kind anerkennen möchte.

Mündliche Anzeige

Ist keine schriftliche Anzeige möglich, muss die Geburt des Kindes beim Standesamt mündlich angezeigt werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
  • Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.


Unterlagen

Der Standesbeamte benötigt in der Regel die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Unterlagen:

Ratsam ist, vor allem bei mündlichen Anzeigen, sich bei dem für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Unterlagen ausreichen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Die Einreichung Ihrer Unterlagen kann entweder postalisch erfolgen oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses oder des Standesamtes im 3. Stock. Alternativ kann auch ein persönlicher Termin zur Abgabe der Unterlagen beim Standesamt vereinbart werden.

  • Bei miteinander verheirateten Eltern:
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters
    • gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
    • ledige Mütter: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der Mutter
    • Mütter die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
    • geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk; bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
    • verwitwete Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- und Sterberegister
    • ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen
    • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter

    Für die Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam beim Standesamt vorzusprechen.

  • Folgende Unterlagen des Vaters werden benötigt:
    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • gültigen Reisepass bzw. Personalausweis
  • Allgemeine Hinweise:
    • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
    • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
    • In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr zuständiges Standesamt berät sie gerne.

Ergänzung: Stadt Erlangen

  • Aufenthaltsdokumente, ausgestellt von der Ausländerstelle

Nach Anzeige einer Geburt nimmt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor. Dabei werden folgende Daten über das Kind und seine Eltern eingetragen:

  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt,
  • die Vornamen und der Familienname des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch eines Elternteils die jeweilige Religionszugehörigkeit.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Es werden neben den angegebenen Daten auch die Registerdaten der Eheschließung der Eltern sowie die Registerdaten der Geburt bei in Deutschland geborenen sowie unverheirateten Eltern angegeben.

Ich habe die Unterlagen für die Geburtsbeurkundung meines Kindes noch nicht vollständig vorliegen. Was kann ich tun?Sofern die Unterlagen für die Geburtsbeurkundung noch nicht vollständig vorliegen, können Sie eine vorläufige Bescheinigung über die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt beantragen. Diese Bescheinigung wird dann nach Aktenlage ausgestellt. Sie dient zur Einreichung bei der Kindergeld- und Elterngeldstelle, bei der Krankenkasse und bei sonstigen Stellen. Die vorläufige Bescheinigung kostet 12,00 €.

keine

Ergänzung: Stadt Erlangen

Die Geburtsbeurkundung eines neugeborenen Kindes in Erlangen ist kostenfrei. Jedoch wird für jede ausgestellte Geburtsurkunde eine Gebühr in Höhe von 12,00 € erhoben. Die Geburtsurkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld werden kostenfrei ausgestellt. Sofern eine Geburtsbeurkundung aufgrund von fehlender Dokumente der Eltern zurückgestellt werden muss, kann eine vorläufige Bescheinigung über die Geburt des Kindes gegen eine Gebühr von 12,00 € ausgestellt werden.

Wie kann ich die Urkunden für mein neugeborenes Kind bezahlen?Das Standesamt lässt Ihnen eine E-Mail mit den nötigen Informationen zur Bezahlung der Urkunden für Ihr neugeborenes Kind zukommen. Sollten Sie keine E-Mail Adresse auf der Geburtsanzeige angegeben haben, kontaktieren wir Sie telefonisch oder postalisch.

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Ergänzung: Stadt Erlangen

In der Regel erhält das Standesamt innerhalb von einer Woche die Geburtsanzeige durch die Frauenklinik oder das Geburtshaus mittels eines Klinikboten. Die Anzeigen müssen anschließend geprüft werden. Sollten bereits alle Unterlagen zur Beurkundung vorliegen, kann die Geburtsbeurkundung in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt sichergestellt werden. Sollten Dokumente fehlen, verzögert sich die Beurkundung bis zur Einreichung dieser. Die Geburtsurkunden werden nach der Beurkundung an die Eltern postalisch versandt. Sollten ausländische Original-Dokumente mit eingereicht worden sein, können die Geburtsurkunden mit den Originalen gemeinsam beim Standesamt abgeholt werden. Die genauen Abholzeiten werden den Eltern dann per E-Mail mitgeteilt.

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist der Ehemann der Mutter. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren worden, gilt dieser als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod geboren wurde. Ist die Mutter geschieden und ist das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren worden, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter des Kindes im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet, kann das Standesamt bei der Geburtsbeurkundung einen Mann nur dann als Vater eintragen, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Selbes gilt, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zu diesem Zweck ist es möglich, die Vaterschaft auch bereits vor der Geburtsbeurkundung anzuerkennen.

Das zuständige Standesamt erstellt aus dem Geburtenregister auf Antrag Geburtsurkunden, in die die wesentlichen Daten aus dem Geburtenregister über das Kind und seine Eltern übernommen werden. Außerdem können auch beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Geburtenregisters) ausgestellt werden. Mehr dazu siehe "Personenstandsurkunde; Ausstellung" unter "Verwandte Themen".

Ergänzung: Stadt Erlangen

Sie erhalten die Steuer-Identifikationsnummer nach Beurkundung der Geburt Ihres neugeborenen Kindes beim Standesamt automatisch. Hierzu erzeugt das Standesamt eine Mitteilung an die zuständige Meldebehörde. Diese leitet die Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Die Steuer-Identifikationsnummer wird Ihnen sodann durch das Bundeszentralamt postalisch zugeschickt.

Stand: 02.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration