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Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth
Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth