Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Regulär geöffnet sind nur das Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro (Öffnungszeiten nachstehend)!
Alle anderen Ämter nur mit Terminvereinbarung nach vorheriger Vereinbarung per Telefon, oder E-Mail.
Hauptstraße 16
91096 Möhrendorf
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