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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 1
96160 Geiselwind
Postfach 63
96160 Geiselwind