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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Main-Spessart

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Wer in seinem Beruf direkten Kontakt zu bestimmten, im Sinne § 42 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmitteln hat, muss besondere infektionshygienische Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um den sicheren Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Durch eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG lernen Sie die wichtigsten Maßnahmen kennen, um das Infektionsrisiko bei der beruflichen oder gewerbsmäßigen Arbeit mit Lebensmitteln zu minimieren.

Wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten beginnen wollen, bei denen Sie Lebensmittel z. B. herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder mit ihnen in Berührung kommen oder wenn Sie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen, die auf gemeinschaftliche Verpflegung von Personen ausgerichtet sind, beschäftigt werden, dann benötigen Sie vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das für Sie zuständige Gesundheitsamt, die nicht älter als drei Monate ist.

Nach Aufnahme der Tätigkeit und alle zwei Jahre müssen Sie durch Ihren Arbeitgeber gemäß § 43 Absatz 4 IfSG entsprechend belehrt werden. Die Bescheinigung über die Belehrung sowie die Dokumentation über die letzte Belehrung des Arbeitgebers müssen beim Arbeitgeber aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 43 IfSG).

Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Gesundheitsamt vor Ort.

In vielen Städten und Landkreisen ist die Teilnahme an der Belehrung auch online möglich. Im Anschluss an die Online-Belehrung erhalten Sie nach Bestehen eines kurzen Online-Tests eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.

Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
  • stabile Internetverbindung
  • gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
  • aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID-Anmeldung)
  • Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren

  • Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
    Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)

Sie müssen sich für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. 

Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen:  Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt.

Ergänzung: Landratsamt Main-Spessart

Anmeldung zur Online-Belehrung: Infektionsschutzbelehrung gemäß §43 IfSG Schritt für Schritt erklärt: 1. Wunschtermin wählen Über den obigen Link ("Zum Online-Verfahren") gelangen Sie zum Terminbuchungssystem. Hier wählen Sie Ihren Wunschtermin für die Online-Belehrung aus. Die Teilnahmegebühr von 28 Euro wird bei Anmeldung entrichtet (Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal). Ihre Daten werden datenschutzkonform übertragen. 2. Anmeldung zum Belehrungstermin Um an der Online-Belehrung teilnehmen zu können benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone. Die Geräte müssen über eine Kamera oder eine Webcam verfügen. 3. Legitimationsprüfung Per Video-Chat werden Sie kurz zugeschaltet und zeigen Ihren Personalausweis, sodass ein Vergleich mit der bei Terminbuchung übermittelten Ausweisnummer erfolgen kann. 4. Zugangs-Code Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und können dann aus einer von 15 Sprachen auswählen, die als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet sind. 5. Belehrungsfilm Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. 6. Test Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit 5 Fragen. Der Test kann wiederholt werden. Bei Fragen zur Belehrung nach §43 IfSG oder den Inhalten des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte telefonisch unter folgender Nummer: 09353 793-1612 oder 09353 793-1605 an uns. 7. Bescheinigung Nach erfolgreicher Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung die bundesweit gültig ist, auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie auf den Internetseiten Ihres zuständigen Gesundheitsamtes.

Sie müssen vor Antritt der Tätigkeit/Beschäftigung an der Belehrung teilnehmen.

Stand: 21.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention