Logo Bayernportal

Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Ansprechpartner - Landratsamt Oberallgäu

SG 33 Veterinäramt und Verbraucherschutz

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.