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Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Für Sie zuständig

Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.

Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.

Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss ein Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin anerkannt sein.

Außerdem muss im Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin eingetragen sein.

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  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
    • ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung

Die Beantragung der Eintragung bei der Regierung von Niederbayern erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).

Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem (BBS). Der Zugangslink zum BBS für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter "Weiterführende Links" zu finden.

Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt "Hilfe" unter Punkt "11. Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.

  1. Erstellung des Ausbildungsvertrages in der EDV-Anwendung BBS.
  2. Ausdruck des erstellten Vertrages und Unterschrift durch alle Vertragspartner. Eine Ausfertigung ist für den Auszubildenden, eine weitere ggf. für dessen Erziehungsberechtige und eine Ausfertigung verbleibt beim Ausbildungsbetrieb.
  3. Einscannen einer Ausfertigung des Ausbildungsertrages mit den Unterschriften sowie des Zusatzbogens mit weiteren Angaben zur Ausbildung (dieser muss vom Auszubildenden und ggf. dessen Erziehungsberechtigen unterschrieben sein).
  4. Übermittlung per E-Mail an die Regierung von Niederbayern (E-Mail-Adresse: bildung-lw-hw@reg-nb.bayern.de) inklusive aller sonstigen Unterlagen zum Ausbildungsvertrag (Abschlusszeugnis allgemeinbildende Schule, ggf. Nachweis der Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz, Prüfungszeugnis Erstberuf, usw.).
  5. Nach Eintragung des Vertrages erstellt die zuständige Stelle einen Eintragungsvermerk, der per E-Mail übermittelt wird.

Der übermittelte Eintragungsvermerk ist auszudrucken und als Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages und allen Vertragsausfertigungen beizufügen. Daher ist der Eintragungsvermerk auch an den Auszubildenden bzw. dessen Erziehungsberichtige weiterzuleiten.

Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.

Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 02.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus