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Sehteststellen; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Die zuständige Regierung erteilt die Anerkennung für Sehteststellen. Inhaber dieser Anerkennung sind berechtigt, Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchzuführen.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr

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