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Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Landratsamt Kulmbach

63 Landkreisjugendarbeit

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach