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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

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Öffnungszeiten

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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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