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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Egenhofen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstraße 37
82281 Egenhofen

Postanschrift

Hauptstraße 37
82281 Egenhofen