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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Bernau a.Chiemsee

Hauptamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Gesprächszeiten außerdem nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83233 Bernau a.Chiemsee

Postanschrift

Rathausplatz 1
83233 Bernau a.Chiemsee