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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Offenberg

Gemeinde Offenberg

Hausanschrift

Rathausplatz 1
94560 Offenberg

Postanschrift

Rathausplatz 1

94560 Offenberg

Telefon

+49 991 99808-0

Webseite

www.offenberg.de

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales