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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz

Wasser- und Kanalgebühren

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
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und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 38
96358 Teuschnitz

Postanschrift

Postfach 65
96356 Teuschnitz