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Gegenprobensachverständige; Beantragung der Zulassung

Private Sachverständige benötigen für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben eine Zulassung.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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