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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Landratsamt Hof

Fachbereich 301 Sicherheitsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.

Hausanschrift

Schaumbergstr. 14
95032 Hof

Postanschrift

Postfach 3260
95004 Hof