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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Landratsamt Berchtesgadener Land

Fachbereich 21 - Öffentliche Sicherheit und Gewerberecht

Öffnungszeiten

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