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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 1
96160 Geiselwind
Postfach 63
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