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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Am Schulplatz 8 und 10
94099 Ruhstorf a.d.Rott
Postfach 1155
94095 Ruhstorf a.d.Rott