Logo Bayernportal

Schießerlaubnis; Beantragung

Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

3.1.2 - Waffen, Sprengstoffe, Manöver

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.