Logo Bayernportal

Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Standesamt, Wahlamt

Anzahl: 1