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Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.

Ansprechpartner - Landratsamt Oberallgäu

SG 32 Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, Tourismus

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