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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Markt Hohenburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 19
92277 Hohenburg

Postanschrift

Marktplatz 19
92277 Hohenburg