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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Markt Wellheim

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 2
91809 Wellheim

Postanschrift

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91809 Wellheim