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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Fladungen

Ordnungsamt, Bauverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
13:00 Uhr - 17:30 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 1
97650 Fladungen

Postanschrift

Marktplatz 1
97650 Fladungen