Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhrund
12:01 Uhr - 13:00 Uhr
Rathausplatz 1
94357 Konzell
Rathausplatz 1
94357 Konzell