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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen (Vils)

Postanschrift

Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen (Vils)