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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Heinrich-Sinz-Str. 14 u. 16
89335 Ichenhausen
Postfach 1
89332 Ichenhausen