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Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 25 - Verkehrswesen

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Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

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95440 Bayreuth