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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst

Dienststelle III - Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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91583 Schillingsfürst

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Anton-Roth-Weg 9
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