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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug

Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Arbeitsbereich 221: Wohnungs- und Versicherungswesen, soz. Wohnungsbau

Öffnungszeiten

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