Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch