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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Gemeinde Rehling

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 1
86508 Rehling

Postanschrift

Hauptstr. 1
86508 Rehling