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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Gemeinde Maisach

Fachbereich 30: Bauverwaltung; Straßen- und Wegerecht; Bauordnung; Grundstücksverkehr; Verkehrsrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Schulstr. 1
82216 Maisach

Postanschrift

Postfach 15
82212 Maisach