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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit